> | BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES PAKET ÖFFNEN ODER AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" KLICKEN. WENN SIE DIESES PAKET ÖFFNEN ODER AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" KLICKEN, ERTEILEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN UND SIE WILLIGEN EIN, DIESE ALS VERBINDLICH ZU AKZEPTIEREN. |
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1. Definitionen a) "Lizenznehmer" ist die Person, die das Produkt nutzt. b) "Produkt" umfasst die Vodafone Mobile Connect Card und die der Mobile Connect Card beiliegende CD-Rom sowie jegliche Software, die auf der CD-Rom und/oder der Mobile Connect Card enthalten ist und dem Lizenznehmer auf der Basis dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. c) "Dienste" sind die Datenübertragung über das Mobilfunknetz der Vodafone D2 GmbH (VF D2) und andere von VF D2 angebotene Dienste im Rahmen eines neben der vorliegenden Lizenzvereinbarung abgeschlossenen Vertrags über Vodafone D2-Dienstleistungen in einem GPRS- oder UMTS-Tarif (GPRS- bzw. UMTS-Airtime-Vertrag). |
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2. Lizenz zur Nutzung Sofern der Lizenznehmer einen GPRS- bzw. UMTS-Airtime-Vertrag abgeschlossen, in diesem Rahmen eine entsprechende Vodafone-SIM-Karte erhalten und zusätzlich eine Mobile Connect Card erworben hat, erteilt VF D2 dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Produkts in Zusammenhang mit den Diensten. Es ist dem Lizenznehmer außer in den in der vorliegenden Vereinbarung genannten Fällen nicht gestattet, das Produkt oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, nachzubauen oder zu dekompilieren. Es ist dem Lizenznehmer außerdem nicht gestattet, das Produkt oder Teile davon an Dritte zu übertragen, abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig zu verteilen oder einem Dritten die Nutzung zu ermöglichen. Der Lizenznehmer darf Kopien der Software auf der CD-Rom ausschließlich für Sicherungszwecke erstellen. Der Lizenznehmer wird regelmäßig geeignete Vorsichtsmaßnahmen treffen, um seine Daten zu sichern und gegen Verlust zu schützen. In Verbindung mit der Vodafone-SIM-Karte darf das Produkt von dem Lizenznehmer verwendet werden, um auf weltweite Webseiten bzw. Netze zuzugreifen. VF D2 übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Dienste, die über den Zugriff abgerufen oder genutzt werden können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt oder Teile dessen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden, insbesondere weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich außerdem, Passwörter oder andere Zugangseinrichtungen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, geheimzuhalten und an einem sicheren Ort aufzubewahren, um jegliche unbefugte Nutzung des Produkts zu verhindern. |
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3. Kündigung Der Lizenznehmer kann die Lizenz jederzeit kündigen, indem er das Programm von dem von ihm genutzten Computer sowie alle Sicherungskopien löscht und entweder VF D2 das Produkt zurückgibt oder das Produkt zerstört. Die Lizenzvereinbarung endet automatisch, wenn der Lizenznehmer Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung verletzt, oder wenn der GPRS- bzw. UMTS-Airtime-Vertrag endet, ohne dass es in einem der beiden Fälle einer Kündigung bedarf. Bei Beendigung dieser Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung des Produkts einzustellen, das Programm von dem von ihm verwendeten Computer sowie alle Sicherungskopien zu löschen und entweder das Produkt an VF D2 zurückzugeben oder es zu zerstören. |
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4. Geistiges Eigentum VF D2 und/oder ggf. die Lizenzgeber von VF D2 sind Inhaber aller Urheberrechte, Gestaltungsrechte, "Look and Feel", Markenzeichen und sonstiger Rechte an dem Produkt. VF D2 überträgt dem Lizenznehmer außer dem in Ziffer 2 umschriebenen Nutzungsrecht keine Rechte am Produkt. |
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5. Kundendienst Bei Fragen zu dem Produkt steht eine Hotline unter der Rufnummer 1212 aus dem VF D2-Netz oder unter 0800/1721212 aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung. Firmenkunden steht das Vodafone-BusinessTeam unter der Rufnummer 1234 aus dem VF D2-Netz oder unter 0800/1721234 aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung. |
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6. Nutzeridentifizierung Wenn Sie die Software installieren wird eine Nutzeridentifizierung (NI) vergeben. Diese NI wird benutzt, um die folgenden Informationen an VF D2 zu übermitteln, wenn Sie eine Verbindung mit dem Vodafonenetz herstellen: a) Version und Konfiguration der Software, b) Verbindungsart, zum Beispiel Infrarot und Bluetooth sowie Art des Endgeräts, c) Web Browser und Email Software Eigenschaften, d) Kennung des Geräteherstellers, e) Verbindungsdaten wie Dauer der Verbindung und Datenmenge, f) Bei der Nutzung ausländischer Mobilfunknetze (Roaming) die Ländervorwahl und das Mobilfunknetz, mit dem die Verbindung hergestellt wird. Diese Informationen werden auf einem sicheren Server zu folgenden Zwecken gespeichert: (i) Es kann sein, dass Vodafone von Zeit zu Zeit dienstebezogene Einstellungen aktualisieren muss. Dies darf ohne Ankündigung vorgenommen werden. (ii) Sie werden über verschiedene Software-Updates und -Patches je nach Wunsch bei jedem Verbindungsaufbau bzw. wöchentlich oder monatlich informiert. Es steht Ihnen frei, ob Sie diese Updates bzw. Patches akzeptieren oder nicht. Sie haben die Möglichkeit, größere Dateien bzw. Patches erst dann herunterzuladen, wenn Sie z.B. über Ihr Unternehmens-LAN verbunden sind. (iii) Erstellung anonymer, zusammengefasster Informationen bezüglich der Nutzung, um den Dienst Mobile Connect zu verbessern. Vodafone wird die auf diese Weise zusammengefassten Daten weder dazu verwenden, Ihnen Werbung zuzusenden, noch diese Dritten zugänglich machen. Wenn Sie mit der Verwendung der NI nicht einverstanden sind, besteht für Sie oder Ihren IT-Manager die Möglichkeit, diese Funktion zu deaktivieren. Es ist jedoch zu beachten, dass Vodafone im Falle der Deaktivierung dieser Funktion eventuell nicht in der Lage sein wird, die Dienste in vollem Umfang zu unterstützen, da wir nicht über die von Ihnen benötigten Updates oder Software-Patches informiert sein werden. Eine Anleitung zur Deaktivierung der NI-Funktion finden Sie im Vodafone-Support-Portal unter www.vodafone.de. Bitte beachten Sie, dass die Versendung und der Erhalt der oben genannten Informationen die Versendung kleiner Datenmengen über Ihre Verbindung erfordert. Dies wird Ihnen zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Eine Auflistung der typischen Gebühren finden Sie im Support-Portal unter www.vodafone.de. |
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7. Nutzungsdaten Das Produkt beinhaltet eine Softwarekomponente, mit der Sie sich in der Rubrik „Nutzung“ die Ihr bisher genutztes Volumen bzw. die bisherige Verbindungszeit anzeigen lassen können. Diese Volumen- und Zeitwerte beinhalten nur die Nutzung über das Endgerät, auf dem die Anwendung installiert ist, und können je nach Tarif und Taktung der Datenkarte, individuellem Abrechnungszeitraum sowie genutzter Hard- und Software von der Vodafone-Rechnung abweichen. Für die Abrechnung der Nutzung über die Vodafone-Datenkarte bleibt allein die Datenerfassung im Mobilfunknetz maßgeblich, die auf der Rechnung ausgewiesen wird. |
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9. Haftung VF D2 haftet bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten nur, sofern VF D2 die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat und nur für die Wiederbeschaffung der Daten. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.. VF D2 haftet dem Kunden im übrigen auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von VF D2, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 12.500,- €. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von VF D2, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
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10. Geltendes Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen VF D2 und dem Lizenznehmer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche deutsche Recht. |